
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Yogaschule Dr Konopka Augsburg (AGB) und Teilnahmebedingungen für unsere Yoga-Kurse sind folgende:
Voraussetzungen für die Teilnahme
Haftung
Die Teilnahme an den Yoga-Kursen und die Benutzung unserer Räume erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Garderobe und Gegenstände, zum Beispiel für Geld oder Wertgegenstände, können wir keine Haftung übernommen.
Yoga-Übungsraum
Der Yoga-Übungsraum darf nur mit Socken, Strümpfen oder bei gesunden Füßen auch barfuß betreten werden. Demzufolge sollten Schuhe, Taschen und Straßenbekleidung in der Garderobe bleiben. Des weiteren sollten auch Handys ausgeschaltet werden. Außerdem ist Trinken und Essen im Yoga-Übungsraum nicht erwünscht. In Ausnahmefällen nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Kursleitung.
Im Yoga-Raum sind Yoga-Matten (aus Schurwolle, auch für Allergiker geeignet) und Sitzkissen vorhanden. Wenn Sie escallerdings wollen, können Sie auch eine eigene Decke oder ein Handtuch mitbringen und auf die Matten legen.
Kursleitung
Unsere Yoga-Kurse werden von Herrn Dr. Peter Konopka und Frau Birgit Konopka-Pfau abgehalten. Die Kursleiter wechseln sich in unregelmäßigen Abständen ab.
Absagefristen
Schließlich: Wir halten unsere Yoga-Kurse nur mit mindestens drei Teilnehmern ab. Deshalb: Wenn Sie einmal nicht zu einer Kurseinheit erscheinen können, bitten wir Sie, uns das rechtzeitig mitzuteilen. Denn nur dann können wir den restlichen Kursteilnehmern rechtzeitig absagen.
Teilnahmegebühren
Unsere Rahmenbedingungen (ärztliche Leitung) haben den Vorteil, dass wir nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abrechnen können. Deswegen wird nur die erbrachte Leistung berechnet. Oder anders ausgedrückt: Es gibt keine Monatsbeiträge und keine Bindung durch einen Vertrag. Das ist ein großer Vorteil.
Normalerweise stellen wir nach sechs Kurseinheiten eine Rechnung. Ärztliche Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Das ist aber nur dann der Fall, wenn eine für die Yoga-Therapie geeignete Erkrankung vorliegt. Diese Verordnung geschieht normalerweise durch den Hausarzt, kann aber auch durch Herrn Dr. Konopka erfolgen.
Andererseits: Wenn keine Erkrankung vorliegt, handelt es sich um eine Wunschleistung. Dann müssen wir allerdings zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.
„Schnupperstunde“
Weiterhin: Der unverbindliche Besuch einer Yoga-Übungseinheit („Schnupperstunde“) ist nach Rücksprache mit der Kursleitung möglich. Eine „Schnupperstunde“ ist zunächst unverbindlich und kostenlos. Sie wird allerdings mitberechnet, wenn sie zur weiteren Teilnahme an einem Yoga-Kurs führt.
Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen
Unsere Präventionskurse Hatha-Yoga sind für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt.
Ein Präventionskurs umfasst acht Übungseinheiten. Wenn Sie an einem Präventionskurs regelmäßig teilgenommen haben, stellen wir Ihnen am Ende des Kursesdarüber eine Rechnung aus. Nach Bezahlung der Kursgebühren bekommen Sie von uns schließlich eine Teilnahmebescheinigung. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Urheberrecht
Unsere Kursunterlagen und Handouts (Übungsblätter, Skripte) sind mit einem Copyright versehen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
Schulferien und Feiertage
In den Schulferien und an kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen ist die Yoga-Schule geschlossen.