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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Yogaschule Dr Konopka Augsburg (AGB) und Teilnahmebedingungen für unsere Yoga-Kurse sind folgende:

Voraussetzungen für die Teilnahme
Zunächst: Jeder Yoga-Schüler verpflichtet sich, abzuklären, ob er gesundheitlich zur Teilnahme an einem Yoga-Kurs geeignet ist. Und zwar bevor er an einem unserer Yoga-Kurse teilnimmt, 
 
In unserer Yoga-Schule werden zwar nur einfache Yoga-Übungen durchgeführt. Aber trotzdem bitten wir unsere Yoga-Schüler, im Zweifelsfall ihren Hausarzt zu fragen. Wenn danach noch Fragen offen sind, können diese gerne auch mit Dr. Konopka besprochen werden. Auf jeden Fall sind unsere Yoga-Kurse kein Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder Behandlung.

Haftung


Die Teilnahme an den Yoga-Kursen und die Benutzung unserer Räume erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Garderobe und Gegenstände, zum Beispiel für Geld oder Wertgegenstände, können wir keine Haftung übernommen.

Yoga-Übungsraum

Der Yoga-Übungsraum darf nur mit Socken, Strümpfen oder bei gesunden Füßen auch barfuß betreten werden. Demzufolge sollten Schuhe, Taschen und Straßenbekleidung in der Garderobe bleiben. Des weiteren sollten auch Handys ausgeschaltet werden. Außerdem ist Trinken und Essen im Yoga-Übungsraum nicht erwünscht. In Ausnahmefällen nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Kursleitung.

Im Yoga-Raum sind Yoga-Matten (aus Schurwolle, auch für Allergiker geeignet) und Sitzkissen vorhanden. Wenn Sie escallerdings wollen, können Sie auch eine eigene Decke oder ein Handtuch mitbringen und auf die Matten legen.

Kursleitung

Unsere Yoga-Kurse werden von Herrn Dr. Peter Konopka und Frau Birgit Konopka-Pfau abgehalten. Die Kursleiter wechseln sich in unregelmäßigen Abständen ab.

Absagefristen

Schließlich: Wir halten unsere Yoga-Kurse nur mit mindestens drei Teilnehmern ab. Deshalb: Wenn Sie einmal nicht zu einer Kurseinheit erscheinen können, bitten wir Sie, uns das rechtzeitig mitzuteilen. Denn nur dann können wir den restlichen Kursteilnehmern rechtzeitig absagen.

Teilnahmegebühren

Unsere Rahmenbedingungen (ärztliche Leitung) haben den Vorteil, dass wir nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abrechnen können. Deswegen wird nur die erbrachte Leistung berechnet. Oder anders ausgedrückt: Es gibt keine Monatsbeiträge und keine Bindung durch einen Vertrag. Das ist ein großer Vorteil.

Normalerweise stellen wir nach sechs Kurseinheiten eine Rechnung. Ärztliche Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Das ist aber nur dann der Fall, wenn eine für die Yoga-Therapie geeignete Erkrankung vorliegt. Diese Verordnung geschieht normalerweise durch den Hausarzt, kann aber auch durch Herrn Dr. Konopka erfolgen.

Andererseits: Wenn keine Erkrankung vorliegt, handelt es sich um eine Wunschleistung. Dann müssen wir allerdings zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.

„Schnupperstunde“

Weiterhin: Der unverbindliche Besuch einer Yoga-Übungseinheit („Schnupperstunde“) ist nach Rücksprache mit der Kursleitung möglich. Eine „Schnupperstunde“ ist zunächst unverbindlich und kostenlos. Sie wird allerdings mitberechnet, wenn sie zur weiteren Teilnahme an einem Yoga-Kurs führt.

Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen

Unsere Präventionskurse Hatha-Yoga sind für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt.

Ein Präventionskurs umfasst acht Übungseinheiten. Wenn Sie an einem Präventionskurs regelmäßig teilgenommen haben, stellen wir Ihnen am Ende des Kursesdarüber eine Rechnung aus. Nach Bezahlung der Kursgebühren bekommen Sie von uns schließlich eine Teilnahmebescheinigung. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Urheberrecht

Unsere Kursunterlagen und Handouts (Übungsblätter, Skripte) sind mit einem Copyright versehen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

Schulferien und Feiertage

In den Schulferien und an kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen ist die Yoga-Schule geschlossen.